Procedere zum Umgang mit vulnerable Personen
Schülerinnen und Schüler können ins Homeschooling wechseln, wenn…
- sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Einschränkung des Immunsystems ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf Covid-19 haben
oder
- sie mit vulnerablen Personen in einem Haushalt leben
und
- wenn die Inzidenz über 35 liegt
oder
- wenn das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt hat.
Grundlage für die Befreiung:
- ärztliches Attest und
- einen Antrag der Erziehungsberechtigten.
Dauer 14 Tage bis maximal 3 Monate.
Der Antrag zum Download [HIER].
Ausführliche Informationen des KM
Ansprechpartner: Herr Stelling
Stand: 27.11.2020